Theorieausbildung in mindestens 6 Unterrichtseinheiten zu je 50 Minuten,
Die theoretische Prüfung ist schriftlich (multiple Choicetest).
Die Ausbildung kann bereits 6 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden
Praktische Ausbildung mindestens 8 Fahrstunden von denen mindestens 2 im öffentlichen Straßenverkehr statt finden müssen.
Zum Lenken von vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen muß die praktische Ausbildung auf einem solchen Fahrzeug absolviert werden.